Dem Handel, der Gastronomie, der Hotellerie und dem Tourismus eröffnet die Digitalisierung enorme Chancen. Für viele Kund:innen sind digitale Buchungs-, Kommunikations- und Bezahlmethoden mittlerweile selbstverständlich – und dennoch sind längst nicht alle Unternehmen in der digitalen Welt angekommen. Insbesondere die Pandemie verdeutlichte Defizite, die einigen Händlern, Hotels und Gastronomen an die Substanz ging und Nachholbedarf deutlich macht.
Bis zu 2.000 Euro Digitalzuschuss für kleine Unternehmen.
Die Landesregierung NRW will nun mit insgesamt zehn Millionen Euro Digitalzuschuss die digitale Transformation kleiner Unternehmen in NRW fördern. Seit dem 2. November 2021 können daher Einzelhandel, Tourismus und Gastgewerbe Unterstützung aus den Förderprogrammen „NRW-Digitalzuschuss Handel“ und „NRW-Digitalzuschuss für die gastgewerbliche und touristische Wirtschaft“ beantragen. Im Wege der Anteilfinanzierung kann Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeiter:innen Vollzeitäquivalent und Jahresumsatz von höchstens 10 Mio. Euro so beispielsweise ein nicht rückzahlungspflichtiger Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 2.000 Euro gewährt werden.
Die Möglichkeiten für die Nutzung des Zuschusses sind vielfältig.
Auf den Webseiten der Förderprogramme des Digitalzuschusses finden sich einige Beispiele für förderungswürdige Maßnahmen. Diese haben wir für Sie kompakt zusammengefasst:
- Website & Social Media
- Webdesign, z.B. Erst- / Neuerstellung Ihrer Website (Redesign / Relaunch)
- „Responsive Webdesign“, z.B. im Rahmen der Erst- / Neuerstellung oder als Optimierung Ihrer bestehenden Website für mobile Endgeräte wie Smartphones und Tablets
- Implementierung von Blogfunktionen, z.B. Unternehmensnews oder Blog
- Implementierung von Kundenservice-Tools, z.B. Tischreservierungs-, Bestell- oder Terminvereinbarungstools inkl. Click & Meet
- Implementierung eines Online-Shops, z.B. Online-Verkauf von Tickets, Souvenirs
- Social Media
- Erstellung und Umsetzung einer Social-Media-Strategie
- Weiterbildungsmaßnahmen & Workshops zum Thema Social Media
- Digitale Bestell- und Bezahlvorgänge am Point of Sale
- Digitale Displays bzw. Touchpads, z.B. zum Bestellen im Restaurant oder Café
- Digitale Kassen sowie von kontaktloses und bargeldloses Bezahlen, z.B. Zahlung mit EC-/Kreditkarte, mobile Payments, Self-Scanning mit dem Smartphone, Click & Collect,
- Zugehörige Software und Dienstleitungen (wird eine Software nicht einmalig gekauft, sondern für eine Laufzeit gemietet, so kann die Miete nur für den Bewilligungszeitraum angesetzt werden)
- Interaktive Kundenberatung über digitale Elemente am Point of Sale
- VR-Headsets bzw. VR-Brillen, z.B. in Reisebüros für den virtuellen Rundgang durch Hotels
- Zugehörige Software und Dienstleistungen (wird eine Software nicht einmalig gekauft, sondern für eine Laufzeit gemietet, so kann die Miete nur für den Bewilligungszeitraum angesetzt werden)
- Suchmaschinenoptimierung
- SEO (Search Engine Optimization, deutsch: Suchmaschinenoptimierung), z.B. zur mittelfristigen Verbesserung Ihrer Platzierung für bestimmte Suchbegriffe in Suchergebnissen
- SEA (Search Engine Advertising, deutsch: Suchmaschinenmarketing), z.B. zur kurzfristigen Platzierung Ihres Unternehmens über bezahlte Werbeanzeigen
- Programmierleistung für interaktive Kundenkommunikation
- Kundenkommunikation per Messenger, WhatsApp etc.
- Chat-Bots
- Apps zur Kundeninformation
- digitale Gutschein-, Punkte- oder Bon-Systeme
Alle Fördervoraussetzungen, Antragsmöglichkeiten sowie weitere Beispiel und Informationen finden Einzelhändler unter www.digihandel.nrw. Für den Bereich Gastronomie, Tourismus und Hotels lautet die Adresse www.tour-hotel-gastro.nrw.
Wir beraten Sie gerne – von der Maßnahmenauswahl bis zur Umsetzung.
Unser Team hat jahrelange Erfahrung in der Planung genau solcher Projekte, die nun mit dem NRW-Digitalzuschuss gefördert werden.
Sind Sie nicht sicher, welche Maßnahme für Ihr Unternehmen in der aktuellen Situation am sinnvollsten ist? Wir beraten Sie gerne! Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und wir klären in einer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung, in welchen Bereichen Ihres Unternehmens gezielte Digitalisierungmaßnahmen den größtmöglichen Mehrwert bringen. Anschließend unterstützen wir Sie gerne bei der Umsetzung und stellen sicher, dass das Projekt innerhalb der vorgegebenen Frist für die Digitalzuschuss-Förderung abgeschlossen und abgerechnet wird.
Wissen Sie bereits genau, was Sie wollen? Gerne werfen wir mit Ihnen einen Blick auf Ihre Anforderungen und können dann in der Regel binnen kürzester Zeit ein nachvollziehbares Angebot erarbeiten. So steht der zügigen Projektplanung nichts mehr im Wege. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!